Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Firstclass-Zulassunggservice, Sarina Schelske. Borstorfer Str.1 in 23881 Breitenfelde
1.)
Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen* erhält die Firma Firstclass-Zulassunggservice den Auftrag für die Zulassung** des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an die Firma Firstclass-Zulassunggservice übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber dennoch zu bezahlen.
2.)
Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Die Firma Firstclass-Zulassunggservice ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
3.)
Eine Haftung seitens der Firma Firstclass-Zulassunggservice aufgrund nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z. B. Reisekosten, Fahrzeugausfall usw. ist ausgeschlossen. Die Firma Firstclass-Zulassunggservice bemüht sich, die Aufträge termingerecht auszuführen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Jegliche Fehler der Kfz-Zulassungsbehörde, unter anderem Tippfehler, sind nicht von der Firma Firstclass-Zulassunggservice zu vertreten, wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierenden Folgeschäden wie z. B. Reisekosten, Fahrzeugausfall usw.
4.)
Für die in Verlust geratenen Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, die der Firma Firstclass-Zulassunggservice übergeben wurden, ersetzt diese den Wiederbeschaffungswert dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten enthalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten usw. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind ebenfalls alle Schäden, die aufgrund des Verlustes eintreten wie z. B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers sowie der Verlust des Fahrzeugbriefes und der damit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
5.)
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief aufgedruckte Fahrzeug-Identifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen.
Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente zugesichert. Der Auftraggeber bzw. Autohändler stellt die Firma Firstclass-Zulassunggservice von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. Autohändler hat keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. einbehalten werden.
6.)
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen der Firma Firstclass-Zulassunggservice, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur einzelne schriftlich verfasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
7.)
Ausgestellte Rechnungen der Firma Firstclass-Zulassunggservice sind bei der Vorlage sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bargeld oder Verrechnungschecks dürfen nur von den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen werden.
8.)
Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist Ostholstein, Lübeck, Stormarn und Hambug
9.)
Mündliche Abreden und Zusagen haben keinerlei Wirkungen und bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
10.)
Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel in den AGBs ungültig sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Wirksamkeit. Die Parteien sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine gültige Ersatzklausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
*Zulassungsunterlagen ist der allgemeine Begriff für die notwendigen Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde – Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, COC etc.
**Zulassung ist der allgemeine Begriff für alle möglichen Vorgänge bei der Kfz-Zulassungsbehörde – Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung etc.
Stand: 02.05.2020